Bußgelder und Geldauflagen – Informationen für Richter und Staatsanwälte

Die Pfeifferschen Stiftungen schauen auf eine über 130 Jahre währende Geschichte zurück. Gemeinsam mit Diakonissen und Kindergärtnerinnen kümmerte sich der Gründer Gustav Adolf Pfeiffer anfänglich um Kinder mit Behinderung.

Sein Ziel war es, Hilfsbedürftige nicht nur aufzunehmen und zu pflegen, sondern sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren und Anwalt ihrer Interessen zu sein. Noch heute verfolgen die Pfeifferschen Stiftungen dieses Ziel und sind geleitet durch Gustav Adolfs Sinnspruch „Gott zur Ehre und den Menschen zuliebe“.

Soziales Engagement sichern: Die Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen

Seit ihrer Gründung 1889 sind die Pfeifferschen Stiftungen von einem kleinen Heim zu einer großen Komplexeinrichtung mit über 1.000 Mitarbeitenden gewachsen.

Doch nicht alle unsere Einrichtungen und Angebote können durch öffentliche Mittel oder Kostenträger refinanziert werden.

Um all die wirkungsvollen Projekte, die das Wohlergehen und die Lebensqualität der uns Anvertrauten sichern, verbessern und nachhaltig ausbauen zu können, haben wir die Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen gegründet.

Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugewiesen werden, sind für die Arbeit der Förderstiftung eine wichtige Unterstützung.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung wurde vom Finanzamt Magdeburg zuletzt mit Bescheid vom 26. April 2024 gesondert festgestellt. 

Sofern von Ihnen nicht anders bestimmt, verwenden wir Geldauflagen für unseren Fonds Kinder und Jugendliche; diesen Einrichtungen kommt er zugute:

Zuweisern garantieren wir:

  • Zuweisende Behörden benachrichtigen wir zeitnah über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen.
  • Gegenüber den Oberlandesgerichten bzw. Generalstaatsanwaltschaften leisten wir jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Höhe der zugesprochenen und erhaltenen Zuweisungen.
  • Wir informieren Sie unverzüglich, falls Satzungsänderungen vorgenommen werden, die die Gemeinnützigkeit berühren.

Unser Konto für Bußgelder und Geldauflagen

Für die Geldauflagen wurde ein separates Konto bei der Bank für Kirche und Diakonie eG (KD-Bank) errichtet. So ist gewährleistet, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden:

Empfänger:Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen
IBAN:DE73 3506 0190 1500 0290 01
BIC:GENODED1DKD