Pflege, Versorgung und Betreuung für intensivpflegebedürftige Menschen
In der Pflegeeinrichtung Martin-Ulbrich-Haus steht ein Intensivpflege-Wohnbereich zur Verfügung für Menschen mit:
- Tracheostoma
- Beatmung
- Palliativer Pflege
- Wachkoma
- Kunstherz
Der Versorgungs- und Leistungsumfang beinhaltet alle pflegerischen und medizinischen Maßnahmen nach aktuellen Expertenstandards der Behandlungspflege, Palliativen Pflege, ärztlichen bzw. fachärztlichen Behandlung sowie eine ganzheitliche soziale Begleitung.
Kostenübernahme Eigenanteil
Wir haben mit den Krankenkassen einen kassenübergreifenden Vertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V auf der Grundlage des „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes“ (IPReG) geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass der gesamte Eigenbetrag der Heimkosten des Intensivpflegebedürftigen von den Kassen übernommen wird.
Für den Betroffenen verbleiben nur noch die Kosten für den persönlichen Bedarf – wie zum Beispiel Frisör, Fußpflege, gesetzliche Zuzahlung bei Medikamenten. Voraussetzung zur Aufnahme des Intensivpflegebedürftigen in dieses Programm ist das Vorhandensein eines Tracheostomas mit oder ohne invasiver Beatmung.
Ansprechpartner
