Reha-Werkstatt für Menschen mit seelischer oder neurologischer Erkrankung

Die Pfeiffersche Reha-Werkstatt (PRW) richtet sich an Menschen mit seelischer oder neurologischer Erkrankung. Arbeitssuchenden ermöglicht sie die Teilhabe am Arbeitsleben bzw. die Eingliederung ins Arbeitsleben.

Die PRW steht allen Arbeitssuchenden offen, die aufgrund einer seelischen oder neurologischen Erkrankung bzw. Behinderung so stark beeinträchtigt sind, dass sie nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. 

Ob diese Grundvoraussetzung vorliegt, darüber entscheidet allein die Arbeitsagentur oder ein anderer für Sie zuständiger Kostenträger, zum Beispiel die Rentenversicherung. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht erforderlich. Wie beraten Sie gern zu allen Ihren Fragen.

So fördern wir Ihre Teilhabe am Arbeitsleben:

  • Mit Bildungs- und Qualifizierungsangeboten erweitern und fördern wir Ihre beruflichen, persönlichen und sozialen Fähigkeiten.

  • Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Reha-Werkstatt sowie auf ausgelagerten Arbeitsplätzen in Betrieben (sogenannte „Außenarbeitsplätze“ als Einzelarbeitsplatz oder in einer Arbeitsgruppe).

  • Spezielle Maßnahmen und Angebote der PRW helfen Ihnen, im Rahmen der Arbeit besser mit Ihrer Erkrankung umzugehen, Stabilität zu gewinnen und Ihre Kompetenzen zu trainieren.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Information und Beratung

Die folgenden Informations- und Beratungsangebote sind kostenfrei:
 

Information und Beratung für Interessenten und Angehörige – mit Termin

Jeden letzten Montag im Monat, von 15.00 bis 17.00 Uhr.
Bitte melden Sie sich an, entweder telefonisch unter (0391) 8505 8343 oder unter 0162 154 84 66 oder auch per E-Mail an janet.engel-fesca(at)pfeiffersche-stiftungen.de.


Individuelle Beratungsgespräche im Fachdienst der PRW – nach telefonischer Absprache

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch unter (0391) 8505 8343 oder unter 0162 154 84 66.

Leistungsangebot

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Fertigung
  • Konfektionierung
  • Kommissionierung
  • Kreativ-Manufaktur
  • Küche/ Cafeteria
  • KfZ-Pflege
  • „Café Gusto“ in der Brückstraße 11
  • Buchshop „Machte-Buch“ (Jordanstraße 4a) und Antiquariat
  • Floristik-/Werkstattladen „Pfeiffers Manufaktur“ in der Genthiner Straße 16
  • Fahrradladen „Knorke-Bike“ in der Cracauer Straße 35
  • TAG/ Teilautonome Gruppe Produktion
  • Hauswirtschaft und Näherei
  • Außenarbeitsgruppe Strehlow
  • Begleitdienste (Krankenhaus, Seniorenhilfe)

integrierter Berufsbildungsbereich:

  • individuell abgestimmte Praktika auf ausgelagerten betrieblichen Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Praktikums- und/oder Arbeitsplatz
  • Erarbeitung einer Anschlussperspektive
  • Erprobung des optimalen Anforderungsniveaus und Vermeidung von Über- und Unterforderung   


Berufliche Bildung im betrieblichen Umfeld:

  • ausführliche Fähigkeiten- und Anforderungsanalyse sowie persönliche Zielfindung
  • zu Beginn finden Praktika (2 bis 4 Stunden täglich) mit anschließender gemeinsamer Auswertung statt
  • „Training on the Job“-Ansatz

Ausführliche Informationen: Berufliche Bildung und Qualifizierung für Menschen mit psychischer Erkrankung

  • Staplerschein
  • Betriebsfahrerlaubnis
  • Maschinenlehrgänge
  • Alltagshelferkurs

  • psychosoziale Beratung
  • sozialpädagogische Unterstützung
  • Kunsttherapie und kreative Angebote

  • Training alltagspraktischer Fähigkeiten und allgemeiner Lebenspraxis
  • Kommunikationstraining
  • Job-Coaching
  • Stressbewältigungstraining
  • Soziales Kompetenztraining
  • Kognitives Training
  • Feinmotorisches Training
  • Kulturtechniken
  • Stadtteilgeschichte
  • Haushaltstraining
  • Gesunde Lebensführung
  • Brandschutz und Arbeitssicherheit
  • Sport und Bewegungsangebote

FAQ Reha-Werkstatt – Antworten auf häufige Fragen

Die Reha-Werkstatt der Pfeifferschen Stiftungen bietet Arbeit und berufliche Bildung für Menschen, die nach Krise oder Erkrankung nicht mehr oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Neben möglichen Tätigkeiten und Qualifizierungen in unterschiedlichen Arbeitsgruppen gibt es psychosoziale Unterstützung, begleitende Maßnahmen und bei Eignung Maßnahmen zur Förderung des Übergangs auf den allgemein Arbeitsmarkt oder in weiterführende Maßnahmen.

Zur Vorabklärung bieten wir Ihnen ein Informationsgespräch oder eine telefonische Beratung beim Fachdienst Aufnahme und Beratung der Reha-Werkstatt an. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Praktikum zum Kennenlernen der Werkstatt zu absolvieren.

Anschließend wird ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt. Oder bei der Rentenversicherung, wenn eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird oder bereits sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bestanden haben.

Nach der Aufnahme in die Reha-Werkstatt beginnt die Maßnahme im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.

Das ist abhängig von der Bewilligung durch Arbeitsamt oder Rentenversicherungsträger: Das Eingangsverfahren dauert drei Monate, der Berufsbildungsbereich mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre.

Das wird jeweils individuell von Werkstatt und den Teilnehmern geplant und richtet sich nach deren Fähigkeiten, Interessen und Wünschen. Weitere Auskünfte gibt Ihnen auch hier gern der Sozialdienst.

Sie können die Maßnahme selbstverständlich jederzeit abbrechen.

Das ist immer abhängig vom Verlauf der Zeit im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich. Meistens wird eine der drei folgenden Möglichkeiten eintreten:

  • 1. Verlängerung des Berufsbildungsbereiches:
    Dies ist bis insgesamt 24 Monate möglich, wenn die Leistungsfähigkeit während einer Verlängerung weiterentwickelt oder wiedergewonnen werden kann, so zum Beispiel, wenn die Verlängerung für ein mehrmonatiges Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden soll.

  • 2. Wechsel in den Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf einen Außenarbeitsplatz:
    Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt einer Tätigkeit in einem der Arbeitsbereiche unserer Werkstatt oder auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz nachgehen.
    Es handelt sich bei den Außenarbeitsplätzen nicht um eine reguläre Anstellung, sondern um ein sogenanntes „arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis“. Das heißt, dass Sie keine tarifliche Bezahlung erhalten, sondern den Werkstatt-Lohn (s. Frage zum Verdienst). Es werden weiter Beiträge zur Rentenversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung gezahlt. Diese Maßnahme ist zeitlich nicht begrenzt und wird vom zuständigen Sozialhilfeträger finanziert.

  • 3. Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, in eine Ausbildung oder eine weitere Maßnahme der beruflichen Rehabilitation: Über den Wechsel in eine Ausbildung oder eine weitere Maßnahme der beruflichen Rehabilitation wird in den meisten Fällen von der Agentur für Arbeit entschieden. Die Werkstatt gibt in diesen Fällen lediglich eine Empfehlung ab.

Auch das ist jeweils abhängig vom Einzelfall, so zum Beispiel von Schul- und Berufsausbildung, den Beeinträchtigungen durch seelische Krisen und psychische Erkrankungen und deren Folgen, Belastbarkeit, dem Vorhandensein konkreter beruflicher Wünsche und Ziele.

Grundsätzlich sollten Sie diesen Wunsch möglichst früh äußern, sodass die weitere Planung darauf ausgerichtet werden kann. In jedem Fall sollte spätestens zum Ende des Berufsbildungsbereiches ein längeres Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ca. 3 Monate) erfolgreich durchgeführt worden sein.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden (einschließlich Pausen und begleitender Maßnahmen). In der Regel geht die Arbeitszeit von 7:30 Uhr bis 14.40 Uhr, am Freitag bis 13.50 Uhr.

Andere Arbeitszeitmodelle und Teilzeitbeschäftigung sind im Bedarfsfall möglich.

Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage, zuzüglich 5 Tage bei Vorhandensein eines Schwerbehindertenausweises.

Wenn Sie merken, dass Sie mit der aktuellen Arbeitssituation nicht mehr zurechtkommen, sollten Sie das unverzüglich mit der Gruppenleitung oder dem Fachdienst besprechen. Gemeinsam kann dann eine Veränderung von Arbeitszeit, Arbeitsdauer, Arbeitsplatz oder Art der Arbeit vereinbart werden.

In Fällen besonders schwerer und dauerhafter Überbelastung können auch eine vollständige Unterbrechung der Tätigkeit in der Werkstatt oder ein Wechsel in eine andere Maßnahme (Ergotherapie, Tagesstätte) vereinbart werden.

Wenn sich die Unzufriedenheit nicht beseitigen lässt, können Sie selbstverständlich jederzeit in der Werkstatt aufhören.

Im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich:

Wenn Sie vor der Werkstatt Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe/Krankengeld oder Lohnfortzahlung bezogen haben, erhalten Sie Übergangsgeld. Dessen Höhe ist abhängig von Ihrem vorherigen Arbeitseinkommen.

Wer eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhält, erhält diese weiter, so lange, wie diese bewilligt wurde. Eventuell wird die Rente durch anteiliges Übergangsgeld oder Grundsicherung ergänzt. Alle anderen erhalten ein Ausbildungsgeld in Höhe von 117 Euro. Auch hier kann ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe/Grundsicherung bestehen.

Nach dem Wechsel in den Arbeitsbereich (nicht bei einem Praktikum im Arbeitsbereich):

Wer eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhält, erhält diese weiter, so lange, wie diese bewilligt wurde.

Alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden erhalten außerdem 89 Euro Grundbetrag, 52 Euro Arbeitsförderungsgeld und den Steigerungsbetrag. Der Steigerungsbetrag ist tätigkeits- und leistungsabhängig und richtet sich nach dem, was durch die Werkstatt erwirtschaftet wird.

Ja. Dabei werden Rentenversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge vollständig von der Werkstatt gezahlt, sofern der Gesamtlohn unter ca. 623 Euro liegt. Die Höhe der Beiträge ist dabei so bemessen, als würde der Lohn ca. 2300 Euro betragen.

Sie erhalten ein Mittagessen an Arbeitstagen sowie Fahrkarten bzw. die notwendige Beförderung. Die notwendige Arbeitskleidung wird ebenso von der PRW gestellt.

Teilen Sie uns diesen Wunsch möglichst bald mit und sprechen Sie mit dem Begleitenden Dienst oder der Gruppenleitung darüber, welche Unterstützung Sie wünschen.

Vor dem Beginn eines Praktikums muss zur Sicherstellung des Unfallversicherungsschutzes mit dem jeweiligen Betrieb ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. Diesen erhalten Sie vom Begleitenden Dienst.

Ja, das ist möglich. Die Rente wird trotzdem weiter gezahlt (siehe auch nächste Frage).

Der Lohn im Arbeitsbereich der Werkstatt wird nicht als Einkommen auf die Rente angerechnet, selbst wenn er über den Hinzuverdienstgrenzen liegt.

Nein. Nur, wenn das bereinigte Haushaltseinkommen größer als 848 Euro (Stand: Januar 2019) ist, kann von Mitarbeitenden im Arbeitsbereich verlangt werden, dass sie das Mittagessen selbst zahlen. Unter Umständen ist dieser Kostenbeitrag auch aus vorhandenem Vermögen zu zahlen. Der Fachdienst informiert Sie hierzu gern ausführlich.

Ihre Ansprechpartner für die Pfeiffersche Reha-Werkstatt

Janet Engel-Fesca
Fachdienst Beratung und Aufnahme

Janet Engel-Fesca

Telefon
0391 8505 8343
0162 154 84 66

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Vorsitzender Werkstattrat

Mario Ulbrich

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Frauenbeauftragte

Steffi Krause

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