Außenarbeitsplätze der Pfeifferschen Werkstätten

In unseren Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und der Pfeifferschen Reha-Werkstatt bietet wir Menschen mit Lernschwierigkeiten/ geistiger Behinderung und Menschen mit seelischer oder neurologischer Erkrankung die Möglichkeit, eine ihren individuellen Interessen, Fähig- und Fertigkeiten entsprechende berufliche Tätigkeit zu erlernen und eigenverantwortlich auszuüben.

Ihre Teilhabe am Arbeitsleben fördern wir unter anderem durch das Angebot ausgelagerter Arbeitsplätze – sogenannter „Außenarbeitsplätze“ –, also Arbeitsplätzen außerhalb der WfbM/ der Reha-Werkstatt in Unternehmen, Betrieben und Einrichtungen des ersten Arbeitsmarktes.

FAQ Außenarbeitsplätze – Amtworten auf häufige Fragen

Nachfolgend haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Außenarbeitsplätze zusammengestellt.


Er kann dazu dienen

  • Ihren Fähig- und Fertigkeiten sowie Ihren Interessen und Wünschen entsprechende Tätigkeiten in Berufsfeldern auszuführen, die in der Werkstatt nicht angeboten werden können,
  • mehr „Normalität“ bei der Teilhabe in unserer Gesellschaft und im Arbeitsleben erleben und eigenes Stigmatisierungsdenken abbauen zu können,
  • Tätigkeiten auszuführen, die Ihrer Belastbarkeit entsprechen, sodass Unter- oder Überforderungen vermieden werden können,
  • für Sie individuell günstigere Rahmenbedingungen der Arbeit vorfinden oder gestalten zu können, die zu Ihrer gesundheitlichen Stabilisierung beitragen können,
  • individuell passendere Arbeitszeit-Modelle nutzen zu können,
  • Ihrem individuellen Bedürfnis nach Schutz oder Herausforderung nachkommen zu können,
  • Ihr Selbstwertgefühl durch mehr Selbstständigkeit und die Übernahme von Verantwortung steigern zu können,
  • Ihre Leistungs- und Belastungsfähigkeit unter anderen Rahmenbedingungen testen oder trainieren zu können,
  • die Eignung für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt erproben und den Übergang – bei Bereitschaft des Beschäftigungsgebers – vorbereiten zu können,
  • Ihren Arbeitsweg verkürzen zu können,
  • eine höhere Entlohnung (innerhalb des Werkstattrahmens) aufgrund erhöhter Anforderungen des Außenarbeitsplatzes erhalten zu können.


Grundsätzlich soll der Außenarbeitsplatz Ihren Fähig- und Fertigkeiten sowie Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Zielen entsprechen und er sollte gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein.

Einsatzorte bieten wir im Moment zum Beispiel im Einzelhandel, im Dienstleistungsbereich, im öffentlichen Dienst oder in Einrichtungen der Altenhilfe an. Weitere, individuell zu Ihnen passende Arbeitsplätze, suchen wir gemeinsam mit Ihnen.


Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dort mindestens drei Stunden an einem Tag in der Woche und bis zu sieben Stunden (inklusive Pausen) an fünf Wochentagen zu arbeiten.

Es ist auch möglich, bezogen auf die Arbeitswoche Einsatzzeiten innerhalb der Werkstatt und Einsatzzeiten auf dem Außenarbeitsplatz miteinander zu kombinieren. Dies orientiert sich an Ihren individuellen Möglichkeiten und Wünschen sowie den Vorstellungen des Beschäftigungsgebers. Eine Steigerung oder gegebenenfalls eine Verminderung der Arbeitszeit ist mit Einwilligung des Beschäftigungsgebers ebenfalls möglich.


Ja, Sie bleiben Teilnehmer der Werkstatt-Maßnahme. Sie sind weiterhin über die Werkstatt versichert und bekommen von ihr Arbeitsentgelt. Auch die fachliche Betreuung findet weiterhin durch die Werkstatt statt.


Grundsätzlich soll die Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz auf Dauer oder befristet sein. Dies wird vorher in längeren Praktika getestet.

Wenn Sie feststellen, dass eine Tätigkeit auf dem Außenarbeitsplatz für Sie nicht oder nicht mehr geeignet ist, können Sie jederzeit ohne jegliche Nachteile für Sie wieder in die Werkstatt zurückkehren.


Der Fachdienst Außenarbeitsplätze begleitet Sie von Anfang an auf dem Weg zu einem Außenarbeitsplatz. Er ist Ihr erster Ansprechpartner und Begleiter während Ihrer gesamten Zeit auf dem Außenarbeitsplatz.


Er begleitet und unterstützt Sie bei allen arbeitsrelevanten Dingen. Er gestaltet nach örtlichen Möglichkeiten und in Absprache mit dem Beschäftigungsgeber die Inhalte und Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes so, dass er Ihren Entwicklungsmöglichkeiten und Ihrem Hilfebedarf gerecht werden kann. Gegebenenfalls unterstützt Sie der Fachdienst auch direkt bei der Einarbeitung am Arbeitsplatz.


Der Anspruch der Teilnahme besteht für Sie in Absprache mit dem Beschäftigungsgeber weiterhin.


Idealerweise sollten Sie eine Vorstellung davon haben, welche Arbeiten Sie ausführen möchten und ausführen können, vielleicht haben Sie auch schon eine Idee, wo das sein könnte.

Sie sollten die notwendige Eignung aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Ihrer Fähig- und Fertigkeiten mitbringen und motiviert für diese Herausforderung sein.

 
In gemeinsamen oder einzelnen Gesprächen mit Ihrem Gruppenleiter und den Fachdiensten. Vorherige Arbeitserprobungen in ähnlichen Bereichen oder/und unter ähnlichen Bedingungen können zusätzlich eine genauere Aussage zur Eignung machen.


Zuerst sollten Sie Ihr Interesse dem Fachdienst JobcoachingAP/ Außenarbeitsplätze oder Ihrem Gruppenleiter mitteilen, der dann wiederum die weiteren nötigen Schritte einleitet.

Übrigens: Das hochgestellte „AP“ in „JobcoachingAP“ steht für ein Coaching, das direkt am Arbeitsplatz und während der Arbeit durchgeführt wird.


Der Fachdienst Außenarbeitsplätze wird sich zu einem ersten Gespräch bei Ihnen melden. Sollte dann, nach weiteren Gesprächen und eventuellen Arbeitserprobungen feststehen, welchen Arbeitsplatz unter welchen Rahmenbedingungen Sie sich vorstellen können, werden Sie sich mit Unterstützung und Begleitung des Fachdienstes Außenarbeitsplätze einen möglichst passgenauen Arbeitsplatz suchen.

Im Anschluss werden Sie, nach Möglichkeit, auf diesem Arbeitsplatz ein Erprobungspraktikum absolvieren, das bei einer positiven Perspektive in ein mehrmonatiges Praktikum übergehen kann.

Sollte zu Praktikumsende alles stimmen, kann mit der Bereitschaft des Beschäftigungsgebers ein Vertrag über einen Außenarbeitsplatz geschlossen werden.


Bei entsprechender Eignung sowie der Bereitschaft des Beschäftigungsgebers kann das Beschäftigungsverhältnis auf einem Außenarbeitsplatz in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in einen Minijob als Zuverdienstmöglichkeit übergehen.

Ihr Ansprechpartner

Andre Hocker
Teamleitung/ Fachdienst JobcoachingAP/ Außenarbeitsplätze

Telefon
(0391) 8505 8340
0173 6223 290

E-Mail
andre.hocker(at)pfeiffersche-stiftungen.de