Bußgelder und Geldauflagen – Informationen für Richter und Staatsanwälte
Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugewiesen werden, sind für die Arbeit der Pfeifferschen Stiftungen eine wichtige Unterstützung. Zur guten Verwaltung von Spenden und Zuwendungen haben die Pfeifferschen Stiftungen eine Förderstiftung gegründet.
Die Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit der gesonderten Feststellung über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung des Finanzamtes Magdeburg vom 14. Juli 2020.
Sofern von Ihnen nicht anders bestimmt, fließen geleistete Geldauflagen in den Fonds „Kinder und Jugendliche“. Aus diesem Fonds werden das Kinderhospiz der Pfeifferschen Stiftungen , das integrative Kinder- und Jugendheim „Arche Noah“ und die Begleitete Elternschaft unterstützt.
Zuweisern garantieren wir:
- Zuweisende Behörden benachrichtigen wir zeitnah über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen.
- Gegenüber den Oberlandesgerichten bzw. Generalstaatsanwaltschaften leisten wir jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Höhe der zugesprochenen und erhaltenen Zuweisungen.
- Wir informieren Sie unverzüglich, falls Satzungsänderungen vorgenommen werden, die die Gemeinnützigkeit berühren.
Unser Konto für Bußgelder und Geldauflagen
Für die Geldauflagen wurde ein separates Konto bei der Bank für Kirche und Diakonie eg (KD-Bank) eingerichtet. So ist gewährleistet, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden:
Empfänger: | Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen |
IBAN: | DE73 3506 0190 1500 0290 01 |
BIC: | GENODED1DKD |
Material anfordern
Benötigen Sie Überweisungsträger, Adress-Etiketten oder Informationsflyer über unsere Arbeit? Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden senden wir gern die gewünschten Materialien zu.
Senden Sie einfach eine E-Mail an: hanna.klingenberg(at)pfeiffersche-stiftungen.de