Bußgelder und Geldauflagen – Informationen für Richter und Staatsanwälte

Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugewiesen werden, sind für die Arbeit der Pfeifferschen Stiftungen eine wichtige Unterstützung. Zur guten Verwaltung von Spenden und Zuwendungen haben die Pfeifferschen Stiftungen eine Förderstiftung gegründet.

Die Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit der gesonderten Feststellung über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung des Finanzamtes Magdeburg vom 26. April 2022.

Sofern von Ihnen nicht anders bestimmt, fließen geleistete Geldauflagen in den Fonds „Kinder und Jugendliche“. Aus diesem Fonds werden das Kinderhospiz der Pfeifferschen Stiftungen , das integrative Kinder- und Jugendwohnen „Arche Noah“, die Begleitete Elternschaft und unsere Heilpädagogische Tagesgruppe unterstützt.
 

Zuweisern garantieren wir:

  • Zuweisende Behörden benachrichtigen wir zeitnah über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen.
  • Gegenüber den Oberlandesgerichten bzw. Generalstaatsanwaltschaften leisten wir jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Höhe der zugesprochenen und erhaltenen Zuweisungen.
  • Wir informieren Sie unverzüglich, falls Satzungsänderungen vorgenommen werden, die die Gemeinnützigkeit berühren.

Unser Konto für Bußgelder und Geldauflagen

Für die Geldauflagen wurde ein separates Konto eingerichtet. So ist gewährleistet, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden:

Empfänger:Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen
Bank:Sparkasse MagdeBurg
IBAN:DE38 8105 3272 0641 0992 15
BIC:NOLADE21MDG