Mitbestimmung im Arbeitsleben: Werkstatt gründet Vermittlungsstelle

Veröffentlicht am:

Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV) ist eine Rechtsverordnung des Rates der Evangelischen Kirche. Sie regelt die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte von Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

§ 11 der DWMV sieht eine sogenannte Vermittlungsstelle vor. Diese vermittelt zwischen Werkstatt und Werkstattrat in Fragen der Mitwirkung, in denen die beiden Parteien keine Einigung erzielen konnten. Einen solchen Vermittlungsausschuss haben nun auch Werkstattrat und Werkstattleitung der Pfeifferschen Stiftungen eingerichtet.

Der neue Ausschuss konstituierte sich am 4. September 2019 bei einem Treffen im Café Gusto , einem inklusiven Arbeitsprojekt der Pfeifferschen Stiftungen.

Wie in der DWMV vorgesehen, besteht die Vermittlungsstelle aus drei Personen: Pfarrer Christoph Sterl, zugleich Vorsitzender, Herr Marx sowie Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser. Alle drei üben ihre Funktion ehrenamtlich aus.

Der Geschäftsführer der Werkstatt, Marc Fesca, betont:

„Die Einrichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlungsstelle ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Mitwirkung in der Werkstatt. Es ist aber auch unser Ziel, dass dieser niemals tätig werden muss, zumal beide Parteien in ihren Gesprächen ausgesprochen konsensorientiert sind.“

Von links: Die beiden Werkstattvorsitzenden Herr Herrmann und Frau Krause, Herr Ulbrich, Mitglied des Werkstattrates, sowie die drei Mitglieder des neuen Vermittlungsausschusses Herr Marx, Herr OKR Steinhäuser und Herr Pfarrer Sterl