Kein Assistierter Suizid: Stiftungen dem Schutz des Lebens verpflichtet

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Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit ärztlicher Suizidbeihilfe aufgehoben.
Namhafte protestantische Theologen plädieren jetzt für einen professionell begleiteten Suizid auch in kirchlichen Häusern.

Ein Vorschlag, der für intensive Debatten sorgt. Als diakonischer Träger mit Einrichtungen der Hospiz-, Senioren- und Behindertenhilfe vertreten die Pfeifferschen Stiftungen hier einen klaren Standpunkt.

Viele Menschen vertrauen sich am Ende ihres Lebens den Pfeifferschen Stiftungen an. Manche von ihnen sind Patienten im Krankenhaus, andere Gäste im Hospiz oder Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenstifte, eine große Zahl wird durch die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung betreut. Haupt- und Ehrenamtliche sorgen gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern dafür, dass verlöschendes Leben bis zum Ende begleitet wird.

Schwer Kranke und Sterbende sind besonders schutzbedürftig. Sie müssen sich gemeinsam mit ihren Angehörigen darauf verlassen können, dass sie auch in dieser schwierigen Zeit gut aufgehoben sind und Leben in jeder Phase als lebenswert angesehen wird.

Als diakonische Einrichtung sind wir dem Schutz des Lebens verpflichtet. „Gott zur Ehre, den Menschen zur Liebe“ – der Grundgedanke unseres Gründers Gustav Adolf Pfeiffer ist noch immer das Leitwort der Stiftungen. Von Anfang an haben in den Stiftungen Menschen Heimat gefunden, deren Leben beeinträchtigt war.

An diesem Leitwort festzuhalten haben wir aus unserer Geschichte schmerzhaft gelernt. An der Straßenbahnhaltestelle „Pfeiffersche Stiftungen“ sind in einer langen Reihe auf beiden Straßenseiten „Stolpersteine“ eingelassen. Sie erinnern an Menschen, deren Leben als lebensunwert angesehen und die deshalb der Vernichtung preisgegeben wurden.

Die Namen auf den Stolpersteinen vergegenwärtigen uns unsere Verpflichtung zum Schutz für jedes Leben – auch dann, wenn es nicht „gesund, stark und schön“ scheint. Deshalb können Menschen in den Pfeifferschen Stiftungen ihr Leben zu Ende leben. Sie werden palliativmedizinisch, seelsorgerlich und pflegerisch betreut. Ihre Bedürfnisse stehen in einem geschützten Raum im Mittelpunkt. Ihre Ängste und Sorgen werden ernst genommen. Es stehen vielfältige Wege der Schmerzlinderung und der Begleitung zur Verfügung.

Aus diesem Grund ist es nicht unsere Aufgabe, die Möglichkeit eines assistierten Suizids anzubieten oder diesen in unseren Häusern zuzulassen. Damit bestünde die Gefahr, dass schleichend der Suizid zu einer „normalen“ Option am Ende des Lebens werden würde. Dazu wollen wir nicht beitragen. Bei uns dürfen die Menschen an der Hand eines Menschen sterben, nicht von der Hand eines Menschen.

Sterbebegleitung
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