Ja zur Sterbebegleitung – nein zur Sterbehilfe

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Palliative Versorgung und Hospizarbeit im Fokus der Pfeifferschen Stiftungen

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung zur Selbsttötung ist verfassungswidrig und seit dem 26. Februar 2020 aufgehoben.

Als konfessionelle Einrichtung mit Bereichen wie Hospiz, Altenhilfe und Krankenhäusern haben die Pfeifferschen Stiftungen eine klare Meinung zum Urteil.

Das Urteil erlaubt es jedem Menschen, auf zumutbarem Wege an die Mittel zu gelangen, die es ihm ermöglichen, würdig und in Ausübung seiner Autonomie sterben zu können. Sterbehilfeorganisationen können ihr Angebot damit allen Menschen, die sich selbst töten wollen, zur Verfügung stellen, sofern diese freiverantwortlich entscheiden.

Den Wunsch nach Selbsttötung, nach Suizid, äußern Menschen in schwierigen, bedrängenden und Angst machenden Lebenssituationen, dann, wenn sie sehr krank und gebrechlich sind oder sich sehr verletzlich fühlen. Die Medien berichten gerade jetzt über assistierte Selbsttötung als einzigen Weg, seine Selbstbestimmung angesichts einer solchen Situation zu behalten und auszuüben.

Leben in Geborgenheit –  bis zuletzt

In den Pfeifferschen Stiftungen gibt es dazu ganz andere Erfahrungen: Seit 20 Jahren werden hier Menschen durch die palliative Versorgung und im Hospiz am Ende ihres Lebens begleitet. Dort stehen die Bedürfnisse der Kranken und ihrer Angehörigen im Vordergrund.

Bis zuletzt wird Leben in Geborgenheit, im Kreise der Familie und Freunden, möglich gemacht. Es gibt eine professionelle palliativmedizinische und pflegerische Betreuung und auch Seelsorger stehen als Gesprächspartner und Begleiter zur Verfügung.

So zeigen die Pfeifferschen Stiftungen Solidarität mit schwerstkranken und sterbenden Menschen und ermöglichen Selbstbestimmung für ein gutes Leben bis zum Ende. Für eine diakonische Einrichtung steht die Würde jedes einzelnen Menschen im Vordergrund. Sie ist Ausdruck davon, dass Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat und ihn bejaht und dass der Mensch sein Leben vor Gott verantwortet.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann dazu führen, dass gerade auf die verletzlichsten Menschen wie Alte, Kranke und Sterbende auf unterschwellige Weise oder auch ganz offen Druck ausgeübt wird, von Angeboten der organisierten Sterbehilfe Gebrauch zu machen. Eine „Entsolidarisierung“ gerade mit den Schwächsten der Gesellschaft kann die Folge sein.

Als Pfeiffersche Stiftungen befürchten wir durch dieses Urteil einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur. Deswegen wird es in den Häusern der Stiftungen nicht die Möglichkeit zur Durchführung assistierter Selbsttötung geben. Wir wollen auch weiterhin Menschen am Ende ihres Lebens begleiten und ihnen zur Seite stehen.

Sterbebegleitung
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