Pflegeberatung im Quartier Osterburg: Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige verfällt oft ungenutzt

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Fenster putzen, Einkäufe erledigen, den Garten pflegen oder Fahrten zum Arzt – alles Alltagsdinge, die Menschen im Alter oder mit Unterstützungsbedarf schwerfallen können. Um ihnen zu mehr Selbstständigkeit zu verhelfen oder pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es Geld aus der Pflegekasse: Ab Pflegegrad 1 erhalten alle Pflegebedürftigen 125 Euro monatlich als sogenannten Entlastungsbetrag.

Dieser wird von den Kassen nicht ausgezahlt, sondern kann nur von zugelassenen Pflegediensten oder Unterstützungsleistern wie zum Beispiel ehrenamtlichen Helferkreisen abgerufen werden. Nicht genutzte Beträge können bis zu einem Jahr angesammelt werden.

Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit Pflegesachkosten bis zu 40 % in Entlastungsbeträge umzuwidmen, sodass je nach Pflegegrad bis zu 798 Euro zur Verfügung stehen können. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn Pflegebedürftige besonders viel Betreuung anstatt körperlicher oder medizinischer Pflege oder pflegende Angehörige eine Entlastung benötigen.

Viele Pflegebedürftige wissen gar nicht um die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages, sodass er oftmals ungenutzt verfällt. Bei Fragen hierzu, zur Beantragung eines Pflegegrades oder zum Thema Altern allgemein steht Aileen Hilbring vom Quartiersmanagement der Pfeifferschen Stiftungen in Osterburg gerne beratend zur Seite – unter 0160 969 75 656 oder vor Ort in der Melkerstr. 49b immer montags von 9 bis 17 Uhr und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung.