Allgemeine und übergreifende Regelungen
Beim Betreten des Betriebsgeländes der Pfeifferschen Stiftungen sind die Mitarbeiter der Fremdfirma unter Umständen besonderen, ihnen nicht bekannten, Gefährdungen ausgesetzt.
Zur Sicherheit gilt diese Richtlinie für alle Mitarbeiter, die nicht Beschäftigte der Pfeifferschen Stiftungen sind. Sie ist während des Aufenthaltes auf dem gesamten Stiftungsgelände einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können zu einem Verweis von dem Gelände der Pfeifferschen Stiftungen führen.
- Fremdfirmenrichtlinie404,61 KB