Informationen zum Schutzschirmverfahren der Pfeifferschen Stiftungen
Liebe Besucherinnen und Besucher,
das Amtsgericht Magdeburg hat am 20. Januar 2025 auf Antrag der Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau die Durchführung eines Schutzschirmverfahrens angeordnet. Mit diesem Verfahren sollen die Stiftungen innerhalb der folgenden zwölf Monate umfassend saniert werden. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen.
Das Wichtigste vorab:
Auch in der Sanierung: Wir sind weiter für Sie da.
Das Schutzschirmverfahren bietet uns einen rechtlichen Rahmen, um die Sanierung der Pfeifferschen Stiftungen und ihrer Einrichtungen umzusetzen – und zwar bei voller Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs. Wir wollen die Pfeifferschen Stiftungen auf ein stabiles wirtschaftliches Fundament stellen und sind davon überzeugt, dass wir diese Herausforderung gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meistern!
Für die Patientinnen und Patienten unserer Kliniken, unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie für alle Nutzerinnen und Nutzer unserer Angebote bleibt alles wie gewohnt:
Wir sind weiterhin in vollem Umfang und in der gewohnt hohen Behandlungsqualität für alle da, die unsere medizinische Hilfe benötigen.
Auch für unsere Mitarbeitenden bleibt alles wie gewohnt:
Das Schutzschirmverfahrens wirkt sich nicht auf den Bestand bzw. den Inhalt der Arbeitsverhältnisse aus. Das bedeutet: der Arbeitsalltag geht weiter wie bisher. Die Löhne und Gehälter sind sichergestellt.
Pressemitteilungen
FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Diesen FAQ-Katalog können Sie sich auch als PDF herunterladen.
Die Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau haben beim Amtsgericht Magdeburg einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Gericht hat dem Antrag am 20. Januar 2025 stattgegeben.
Das Schutzschirmverfahren hilft Unternehmen in finanzieller Krise, sich zu sanieren und weiterzuarbeiten. Die Geschäftsführung bzw. der Vorstand bleibt in dieser Zeit voll handlungsfähig, wird aber von einem gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht. Dieser prüft die wirtschaftliche Lage des Antragstellers und begleitet das Unternehmen gemeinsam mit weiteren externen Spezialisten während der gesamten Verfahrensdauer beratend.
Für die Pfeifferschen Stiftungen hat das Gericht den erfahrenen Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum (vorläufigen) Sachwalter bestellt.
Die steigenden Kosten Sach- und Personalkosten, ohne ausreichende Gegenfinanzierung, sowie zusätzliche Anforderungen haben die Pfeifferschen Stiftungen in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht. Der Vorstand hat intensiv versucht, diese Probleme aufzufangen, aber die wirtschaftliche Lage bleibt schwierig. Daher ist eine langfristige Neuaufstellung notwendig.
Wir handeln jetzt, damit wir auch künftig für die Bevölkerung in Magdeburg und in der ganzen Region in der gewohnt hohen Versorgungsqualität da sein können. Denn die Pfeifferschen Stiftungen wären in ihrer Existenz bedroht, wenn wir uns diesen Herausforderungen nicht stellen würden. Das wollen wir unbedingt vermeiden und uns zukunftsfähig aufstellen.
Das Schutzschirmverfahren ist wichtig und richtig, denn nur so werden wir uns wirtschaftlich stabilisieren, die Arbeitsplätze erhalten und auch in den kommenden Jahren mit der gewohnten Stärke für die Menschen in Magdeburg und der Region da sein können. Durch die rechtzeitige Beantragung des Schutzschirmverfahrens nutzen wir die Möglichkeit, wichtige Sanierungsschritte umzusetzen.
Auch im Schutzschirmverfahren geht es weiter, der Geschäftsbetrieb wird in vollem Umfang fortgeführt. Wir arbeiten dazu eng mit erfahrenen Sanierungsexperten und dem vorläufigen Sachwalter zusammen. Das eingeleitete Verfahren dient der umfassenden und nachhaltigen wirtschaftlichen Sanierung der Pfeifferschen Stiftungen und sichert einen langfristigen Erhalt der Arbeitsplätze.
Wir streben an, das Verfahren in den kommenden zwölf Monaten abzuschließen. Wenn alles nach Plan läuft, haben wir schon zu Beginn 2026 wieder die Pfeifferschen Stiftungen, die keinen Schutzschirm mehr brauchen.
Vom dem Sanierungsprozess sind auch unsere folgenden Tochtergesellschaften betroffen:
• Lungenklinik Lostau gGmbH
• Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH
• Medizinisches Versorgungszentrum der Pfeifferschen Stiftungen GmbH (MVZ)
• DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen
Die diakonische Arbeit der Integrationsgesellschaft in den Pfeifferschen Stiftungen gGmbH ist von dem Verfahren nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind das Kinderzentrum Magdeburg und das Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Magdeburg. Ebenfalls gänzlich ausgenommen von diesem Verfahren ist die Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen. Zweckgebundene Spenden sind daher auch weiterhin möglich und helfen uns, die Arbeit für die Menschen in der Region fortzusetzen.
Nein. Wir streben eine Sanierung an und eine Neuaufstellung für die Zukunft – gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an.
Wir wollen ein Sanierungskonzept zur langfristigen Fortführung und Neuausrichtung unserer Stiftungen umsetzen.
Der Fachkräftemangel gehört heute zu den größten Herausforderungen. Wir werden daher unsere sehr gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen, um auch in den kommenden Jahren für die Menschen in unserer Region in der gewohnt hohen Qualität da zu sein.
Patientinnen und Patienten unserer Krankenhäuser und des Medizinischen Versorgungszentrums (mit MZEB und SAPV) finden hier zusätzliche Informationen:
Kontakt
Bei Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail an schutzschirm(at)pfeiffersche-stiftungen.de senden. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.