Seit vielen Jahren vertritt ein gewählter Werkstattrat die Interessen der Beschäftigten in unserer Werkstatt.
Allgemeine Aufgaben der Mitglieder des Werkstattrats:
Wahl des Werkstattrats
Alle 4 Jahre wird der Werkstattrat in geheimer und unmittelbarer Wahl neu gewählt. Die Wahl vollzieht sich nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.