Seit 1990 besteht die anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. Mit Direktanbindung an die Straßenbahnhaltestelle der Linie 4 ist der selbstständige Weg zur Arbeit für viele Beschäftigte Normalität geworden und ein Teil unseres Bestrebens auf dem Weg zur Integration.
Die anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen, dient gemäß SGB IX, der Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben.
Wir bieten über 450 Menschen mit Behinderung einen individuellen Arbeitsplatz in unserer Einrichtung an. Unsere Beschäftigten erhalten im Arbeitsbereich, aus den von der Werkstatt erwirtschafteten Arbeitserlösen, ein Arbeitsentgelt (Grund- und Steigerungsbetrag). Urlaub und Beschäftigungszeit (zurzeit 37 Stunden) sind u. a. im Werkstattvertrag geregelt. Auf der Grundlage eines gesetzlichen Grundbetrages sind die Beschäftigten kranken-, renten- und pflegeversichert. Zusätzlich wird im Arbeitsbereich monatlich ein Arbeitsförderungsgeld gem. § 43 SGB IX gezahlt.
Wir unterscheiden verschiedene Werkstattbereiche, wie:
und arbeiten in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, wie Gärtnerei/Landschaftsbau, der Elektromontage und vielen mehr.