Privatpatienten und Selbstzahler können sich für ambulante und stationäre Behandlungen ohne Einweisung oder Überweisung eines niedergelassenen Arztes direkt mit Ihrem Anliegen bei uns anmelden. Die Anmeldung kann sowohl über das Sekretariat des Chefarztes erfolgen als auch über die zentrale Patientenanmeldung. Es wird den Untersuchungsablauf verbessern, wenn Sie uns Vorbefunde zur Verfügung stellen.
Vollstationäre Behandlung:
Für eine vollstationäre Untersuchung und Behandlung am Fachbereich muss eine Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes mit entsprechender Auftragsstellung vorliegen. Es wird den Ablauf vereinfachen und es werden Doppeluntersuchungen vermieden, wenn uns Vorbefunde zur Verfügung gestellt werden.
Ambulante Behandlung:
Ambulante Untersuchungen können nur im Rahmen der unseren Ärzten erteilten Ermächtigungen durchgeführt werden. Diese Ermächtigungen sind auf Spezialuntersuchungen beschränkt. Erkundigen Sie sich bitte gezielt bei uns, ob für Ihren Untersuchungswunsch bei uns eine Ermächtigung vorliegt. Sollte dies zutreffen, benötigen wir hierfür eine Überweisung eine Vertragsarztes (niedergelassenen Arztes).