Die Aufnahme im "Hospiz im Luisenhaus" erfolgt mit der Zustimmung des Hausarztes, der seinen Patienten während des Aufenthaltes in unserem Haus weiter betreut. Ein persönlicher Kontakt wird vor der Aufnahme erbeten.
Voraussetzung für die Aufnahme im stationären Hospiz ist eine schwere Erkrankung in weit fortgeschrittenem Stadium, die symptomlindernd zu behandeln, aber nicht mehr heilbar ist.
Folgende Erkrankungen können vorliegen:
Die Beantragung erfolgt über die Mitarbeiter des Hospizes. Der Patient, d.h. der zukünftige Hospizgast, benötigt einen Verordnungsschein vom Hausarzt über häusliche Krankenpflege (Muster 12a). Auf dem Verordnungsschein muss "Aufenthalt im stationären Hospiz zur Finalpflege" extra vermerkt sein. Des Weiteren ist ein Antrag auf vollstationäre Hospizpflege erforderlich.
Der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) begutachtet den zukünftigen Hospizgast und legt den Pflegebedarf fest.
Für Fragen und Gespräche steht Ihnen gern unsere Sozialarbeiterin, Frau Gräf (0391-8505806), zur Verfügung.